Digitale Baugenehmigung – Fortschritt auf Papier?
- Daniel Heltzel

- 5. Sept.
- 2 Min. Lesezeit
Die „digitale Baugenehmigung“ wird schnell als Allheilmittel gegen die Trägheit des Bauwesens gefeiert. Elektronische Aktenführung, einheitliche Plattformen, digitale Signaturen – all das soll Genehmigungsverfahren schneller, transparenter und effizienter machen.
Doch aus unserer Perspektive eines spezialisierten Projektentwicklers stellt sich die Frage: Was genau wird hier eigentlich digitalisiert – der Prozess oder nur die Bürokratie?

1. Die Systemillusion: Digitalisierung ohne Systemintegration
Der zentrale Irrtum vieler Digitalisierungsinitiativen liegt darin, dass sie Verwaltungstechnologie, nicht Bauprozesse digitalisieren. Die meisten digitalen Bauantragsportale ersetzen heute lediglich die physischen Unterlagen durch PDF-Uploads. Die eigentlichen bauordnungsrechtlichen Prüfungen bleiben analog im Kopf der Sachbearbeiter – zeitlich unberechenbar, technisch unstrukturiert.Kleine Entwickler, die agil und mit knappen Margen arbeiten, erleben dadurch kaum Entlastung. Sie müssen digitale Formalismen erfüllen, ohne dass die Durchlaufzeiten messbar sinken. Digitalisierung wird so zum Selbstzweck: Die Genehmigung bleibt analog, nur das Warten ist jetzt online.
2. Die Praxisfalle: Asymmetrie zwischen Verwaltung und Mittelstand
Während große Wohnungsbaugesellschaften oder Planungsbüros längst BIM-basierte Datenmodelle (IFC, BCF, IDS) nutzen, operieren kommunale Bauämter vielerorts auf technologisch unterschiedlichen Niveaus. Für kleine Entwickler bedeutet das: Doppelte Arbeit.Modelle müssen „auf Papierniveau heruntergebrochen“ werden, weil Behörden keine IFC-Modelle prüfen können. Damit verliert die Digitalisierung ihren größten Hebel – die automatisierte Regelprüfung, also die maschinelle Validierung von GEG-, LBO- oder Schallschutznachweisen.Diese Diskrepanz erzeugt Systemkosten, die besonders für kleinere Akteure schmerzhaft sind: Jeder Antrag wird zu einem hybriden Prozess zwischen Modell, PDF und Ausdruck.
3. Der Hebel: Algorithmische Standardisierung
Echte Beschleunigung entsteht nicht durch Portale, sondern durch algorithmische Regelwerke. Wenn baurechtliche Anforderungen – von Abstandsflächen bis Brandabschnitten – maschinenlesbar abgebildet wären, könnten BIM-Modelle direkt gegen diese Regelsets geprüft werden.Erst dann ließe sich aus einem digitalen Planungsmodell ein digitaler Antrag generieren, der automatisch validiert und genehmigungsfähig ist. Länder wie Singapur oder Estland zeigen, dass dies keine Utopie ist. Deutschland hingegen digitalisiert bisher die Oberfläche, nicht die Logik.
Für kleine Entwickler wäre das ein Paradigmenwechsel: Planungsfehler würden früh erkannt, Genehmigungen reproduzierbar, Kommunikation mit Behörden datenbasiert. Statt Projektmanagement über Deadlines zu betreiben, könnten Entwickler in Echtzeit ablesen, welche Parameter genehmigungsfähig sind – eine neue Form der Planungsökonomie.
4. Umgang in der Praxis: Taktik statt Technikgläubigkeit
Wie also umgehen mit der halb-digitalen Realität? Drei Punkte sind entscheidend:
Hybrid denken.Kleine Entwickler sollten früh interne Workflows schaffen, die Papier und Datenmodell parallel bedienen – also strukturierte Planordner (PDF) und BIM-Modelle synchron halten.
Standards nutzen.Wer auf etablierte Austauschformate (IFC 4.3, DIN SPEC 91400, GAEB XML) setzt, schafft Kompatibilität, auch wenn die Behörde noch analog arbeitet.
Nachweis digital führen.Eigene digitale Nachweisarchive (Energie, Statik, Schall, Brandschutz) beschleunigen spätere Nachforderungen erheblich – und erlauben perspektivisch die automatische Regelprüfung, sobald die Behörden so weit sind.
5. Fazit: Digitale Baugenehmigung als Transformationszone
Für kleine Entwickler ist die digitale Baugenehmigung derzeit weniger ein Fortschritt als eine Zwischenstufe: ein Hybrid aus neuen Pflichten und alten Prozessen. Der Schlüssel liegt nicht im Abwarten, bis die Verwaltung „fertig digitalisiert“ ist, sondern im vorwegnehmenden Aufbau interner Datenintelligenz.
Wer heute schon seine Bauwerksdaten strukturiert, Nachweise maschinenlesbar hält und Prozesse dokumentiert, ist morgen anschlussfähig – sobald die Bauämter tatsächlich algorithmisch prüfen können. Bis dahin bleibt die „digitale Baugenehmigung“ das, was sie im Kern ist: ein digitaler Antrag in einem analogen System.




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